Digitalprämie Berlin - Aktion startet erneut

Die Digitalprämie Berlin unterstützt KMU, Soloselbstständige und gemeinnützige UG und GmbH aus Berlin mit Zuschüssen für konkrete Digitalisierungsvorhaben, welche nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Förderung durch die „Digitalprämie Berlin“ soll einen finanziellen Anreiz für die Digitalisierung des eigenen Unternehmens schaffen und Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit geben, den Anforderungen der digitalen Transformation gerecht zu werden.
50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der Digitalprämie finanziert. Die maximale Fördersumme beträgt 17.000 EUR.

Die Digitalprämie Berlin Aktion startet erneut - nutzen Sie Ihre Chance!

Haben Sie Fragen zur Nutzung der Fördermittel aus der Digitalprämie Berlin? Oder planen Sie eine Neuanschaffung im zuwendungsfähigen Rahmen der Digitalprämie Berlin?

Unsere Experten freuen sich darauf Ihnen zu helfen.

Wer kann eine Förderung durch die Digitalprämie Berlin erhalten?

Berliner Soloselbstständige:

  • im Hauptberuf selbstständig tätig (mind. 51% Ihrer Einkünfte aus der soloselbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit und min. 27.000 EUR / Jahr erreichen)
  • mit selbstständiger Tätigkeit, die im Land Berlin zu versteuern ist
  • ohne angestellte Beschäftigte
  • Beginn der Tätigkeit vor dem 31.12.2021

 

Berliner KMU mit:

  • Gewerbesteuerpflichtigem, bei einem Berliner Finanzamt gemeldetem Haupt- oder Betriebssitz
  • maximaler Mitarbeiterzahl von 249 Beschäftigten
  • maximalem Jahresumsatz von 50 Mio. EUR pro Jahr
  • maximaler Bilanzsumme von 43 Mio. EUR pro Jahr
  • Gründung vor dem 31.12.2021

Dazu zählen unter anderem auch die gemeinnützige UG sowie die gemeinnützige GmbH.

Berliner KMU müssen allen Beschäftigten i.S.v. §3 des Mindestlohngesetzes für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz)  – ungeachtet des Umstandes, ob sie in dem zur Förderung beantragten Projekt tätig sind oder nicht – mindestens den jeweils aktuell geltende Mindestlohn nach Maßgabe des § 9 Landesmindestlohngesetz zahlen.


Was wird durch die Digitalprämie Berlin gefördert? Zuwendungsfähig im Rahmen der Digitalprämie Berlin ist die Anschaffung fortgeschrittener IT-Hardware und Software.

Digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse

- Anschaffung eines CAM-Systems
- Digitales Warenwirtschaftssystem
- Digitales Kassensystem
- Betriebsbezogene Internet-of-things-Plattform
- Digitale Arbeitszeiterfassung
- Digitale Lohnbuchhaltung

firststep-communications-berlin-digitalpraemie-berlin-Produktionsprozesse.jpg
Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

- IT-Sicherheitsinfrastruktur
- Digitale Datenlagerung und Datensicherung
- Digitale Betriebsstätten-Absicherung
- Penetrationstest von IT-Systemen sowie Zertifizierung
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)

firststep-communications-berlin-digitalpraemie-berlin-IT-Sicherheit.jpg
Digitale Beratung und Qualifizierung

- Beratende Umsetzungs- und Implementierungsbegleitung
- Workshop zur Digitalisierung des Geschäftsmodells
- Fortbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit
- Ausbildung zum Data Scientist

firststep-communications-berlin-digitalpraemie-berlin-Digitale-Beratung-jpg.jpg

Allgemeine Voraussetzungen für eine Förderung

 

  • Eine Auszahlung erfolgt erst ab zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 2.000 EUR. Nach der Bewilligung muss das Vorhaben innerhalb von 6 Monaten umgesetzt werden. Nicht förderfähige Maßnahmen sind Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffungen, Standard Hardware und -Software wie: Betriebssysteme, Textverarbeitungs-, Präsentations- und Tabellenkalkulationssoftware, E-Mail-Software, Software-Updates ohne neue Funktionen, Einzelplatz-PC, Laptop, Notebook, Drucker, Kopierer, Scanner, Telefon, Smartphone, Tablet, Kamera zur Gebäudeüberwachung.
  • Je Unternehmen kann die Digitalisierungsprämie Berlin nur ein Mal gewährt werden.
  • Die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen worden sein und dürfen erst nach der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides gestartet werden. Die Digitalprämie kann nicht rückwirkend für bereits begonnene Maßnahmen ausgezahlt werden. Die Zuwendungen im Rahmen des Wirtschaftsförderprogrammes „Digitalprämie Berlin“ werden als De-Minimis-Beihilfen gemäß VO (EU) Nr. 1407/201311 gewährt.
  • Die Förderung durch die Digitalprämie Berlin ist befristet bis 31.12.2023

Bei Fragen zur Digitalprämie Berlin stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Planung, Beantragung und Umsetzung.

+49 30 311 68990
E-Mail an FirstStep

Wir übernehmen keine Gewährleistung bezüglich Antragsgenehmigung. Die Beantragung muss durch den Antragssteller direkt erfolgen. Irrtümer vorbehalten. Quelle: www.digitalpraemie-berlin.de